Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für den Verkauf neuer Kraftfahrzeuge durch nicht herstellergebundene KFZ-Händler
Einführung:
Der Neufahrzeugverkauf vollzieht sich unter der Berücksichtigung berechtigter Interessen der beteiligten Vertragspartner.
Es ist das Ziel, den Beteiligten beider Seiten alle üblichen und realistischen Erwartungen zu erfüllen.
Der anbietende Händler tritt, so es ihm möglich ist, als Verkäufer in eigenem Namen und auf eigene Rechnung auf. Ist er nur "Vermittler" , so informiert er hierüber.
Für den Fall der Sachmangelhaftung bieten wir dem Kunden die Übernahme der Pflichten des Verkäufers an, im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde zur Abtretung seiner Ansprüche gegen den Verkäufer.
EU-Neuwagen, Tageszulassung:
Die Fahrzeuge sind, sofern nicht anders beschrieben, grundsätzlich fabrikneu und produktionsseitig nicht älter als 12 Monate. Falls eine vorherige in-oder ausländische Tageszulassung erfolgte, wird im Angebot und dem Kaufvertrag darauf hingewiesen. Das trifft ebenso auf eventuelle Abweichungen hinsichtlich Ausstattung, technischer Daten oder eines Modellwechsels zu, wenn der Verkäufer davon Kenntnis hätte haben können.
Garantie:
Kommt es zu Abweichungen bei zuvor im Ausland erfolgter Tageszulassung hinsichtlich der Herstellergarantie, hat der Verkäufer darauf hinzuweisen, sofern er davon Kenntnis hatte. In diesem Fall ist das Datum der Zulassung gleichzusetzen mit dem Beginn der Herstellergarantie. Bei außereuropäischen Importfahrzeugen ist auf sämtliche Risiken seitens der Garantiebedingungen und mögliche Markenrechtsverletzungen gesondert hinzuweisen und gegebenenfalls separate Vereinbarungen zu treffen.
Kaufpreis:
Der Angebotspreis für ein betreffendes Fahrzeug versteht sich als Endpreis incl. aller Nebenkosten für ein abholfertiges Fahrzeug aus dem Raum der europäischen Union, vergleichbar einer Auslieferung bei einem jeweiligen Vertragshändler. Sollten Kosten für die Überführung, Zulassung und Aufbereitung fällig werden, ist hierauf im Angebot und der Bestellung mit Preisangabe hinzuweisen. Die Preise sind fest von der Bestellung bis zur Lieferung, Ausnahmen sind Lieferzeiten von mehr als 4 Monaten, wobei hier vertragliche Regelungen getroffen werden. Der Kaufpreis ist fällig nach Auslieferung des Fahrzeuges an den Käufer und Aushändigung der Fahrzeugpapiere und der Neuwagenrechnung.
Anzahlung:
Eine Anzahlung vom privaten Käufer wird nicht verlangt, es sei denn, es handelt sich um exotische Modelle oder um ungewöhnliche Farb-,und oder Ausstattungswünsche, bzw. Käufer mit ausländischem Wohnsitz. Sofern Anzahlungen vereinbart wurden, sind diese vom Verkäufer treuhänderisch auf einem dafür separat geführten Konto bis zur Lieferung verwahrt.
Übergabe:
Der Verkäufer gewährleistet die Übergabe des Fahrzeuges unter fachlicher Einweisung in die Bedienung und erläutert die gewünschten Serien,-bzw. Sonderausstattungen und übergibt die dazugehörige Bordmappe mit Betriebsanleitung.
Rücktritt:
Der Verkäufer kann, wegen einer unvorhergesehenen im jeweiligen Hersteller-,oder Lieferland erfolgten Preiserhöhung, die mindestens 2% beträgt und nicht an den Käufer weitergegeben werden kann oder einem nachweislich unverschuldetem Ausbleiben der Eigenlieferung vom Vertrag zurücktreten.
Gerichtsstand:
Der Gerichtsstand ist Deutschland, am Firmensitz des Verkäufers.
Allgemeines:
Die obengenannten Verkaufsbedingungen gelten für private Verbraucher, wobei die gesetzlichen Verbraucherrechte nicht eingeschränkt werden. Bei Unternehmern oder im Fall einer Vermittlung finden diese Regelungen keine, oder nur eingeschränkt Anwendung.